Helium Ballon umweltgerecht steigen lassen

Ballons, die mit genügend Ballongas gefüllt sind können fliegen. Eine faszinierende Eigenschaft, die genutzt werden kann
um Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen bei Messen, Firmenfeiern, Eröffnungen, Kundgebungen, Events,....
um Glückwünsche in den Himmel zu senden z.B. bei Hochzeiten, Geburtstagen,...
um Willkommensgrüße zu signalisieren z.B. bei Geburt, Rückkehr,...
um Abschiedsgrüße zu senden z.B. bei Trauerfeiern

Im folgendem Video kann man sehen, hören und spüren, wie solch eine Ballon Aktion auf die Hochzeitsgesellschaft wirkt.

Staunen, Lachen, cool...und später den Erinnerungen nachhängen oder vielmehr nachfliegen...ganz emotional.

Hier ein Ausschnitt einer Ballonsteigeaktion:

Hochzeit Pommersfelden Ballon mit Ballongas
HeliumBallon steigen lassen
Latexballon biologisch abbaubar?
Naturlatex 
Luftballons sind nicht aus Plastik!
Latex wird aus dem Saft eines Gummibaums (Hevea brasiliensis) gewonnen. Latexballons sind daher zu 100% biologisch abbaubar.

 

Hochzeit Helium ballon steigen lassen
Ballonsteigeaktion dfs.de
Ballonsteigeaktion
Ballonsteigeaktion erlaubt?
In der Regel brauchen Sie für das Steigen von Helium Latex Ballons keine Genehmigung. 
Doch, wie sollte es anders sein, gibt es für jede Regel auch Ausnahmen. Diese können Sie hier nachlesen:  www.dfs.de 
                                                                                                                     

Bio öko umweltfreundliche nachhaltige Luftballons
Ökologische Produkte für Ballonsteigeaktionen

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH // www.dfs.de 

10.10.2023 / Seite 1

Infoblatt Kinderluftballons

Für Aufstiege von Kinderluftballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, nach §21 LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich. Eine Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege

• in der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) von

o internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt),

o Regionalflughäfen (wie z. B. Augsburg)

o militärischen Flugplätzen (wie z. B. Nordholz)

von mehr als 500 Ballonen.

Es können nur Anträge für Aufstiegsorte innerhalb Deutschlands gestellt werden. Die Antragstellung ist grundsätzlich nur online über das AIS-Portal (www.dfs-ais.de) möglich. Eine FAQ-Rubrik mit den häufigsten Fragen ist ebenfalls dort verfügbar. Die Freigabe gilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballonen, die außerhalb der oben beschriebenen Schutzbereiche (Kontrollzonen) um Flughäfen stattfinden, unter folgenden Auflagen generell als erteilt:

• die Ballone werden nicht gebündelt (so genannte Ballontrauben),

• zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden,

• es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LEDs) in oder an den Ballonen befestigt werden.

Bitte bedenken Sie auch: Je nach Art der Veranstaltung, in deren Rahmen der Ballonaufstieg stattfindet, kann diese als öffentliche Veranstaltung genehmigungspflichtig sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, möglichst fünf Tage im Voraus. Sollten Sie binnen 24 Stunden noch keine Antwort erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unsere Service Hotline unter der Telefonnummer (06103) 707-5580. Mit dem Absenden des Formulars stimmen Sie der Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Wir versichern gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), diese Daten weder an Dritte weiterzugeben noch diese für Werbezwecke zu verwenden